Rechtsgebiete

Strafrecht

Dieser Rechtskomplex zählt zu einem der Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Thiele.

Der Vorwurf der Verwirklichung eines Straßenverkehrsdelikts, wie bspw. der Gefährdung des Straßenverkehrs i.S.d. § 315c StGB, kann grundsätzlich jeden Verkehrsteilnehmer ereilen.

Bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sollte mittels eines Strafverteidigers versucht werden diesen Tatvorwurf zu entkräften.

Aber auch Straftaten wie Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl (§ 242 StGB), Raub (§ 249 StGB) und räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB), schwere oder gefährliche Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), etc. zählen zum juristischen Alltag eines Strafverteidigers.

Die anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht erstreckt sich vom Ermittlungs-, über das Zwischen- und Hauptverfahren, bis hin zum Vollstreckungsverfahren. Wir bieten dabei anwaltliche Unterstützung sowohl im Erwachsenen-, als auch im Jugendstrafrecht an.