Notar

Als Notar wird RA Marc Thiele in Ausübung seines öffentlichen Amtes stets beratend als unabhängiger und unparteiischer Interessensvertreter aller Beteiligter tätig, entwirft Verträge und übernimmt die gewünschten Beurkundungen. Er betreut Sie in allen notariellen Fragen und unterstützt Sie rund um Themen wie Grundstückskaufverträge, Grundpfandrechte, Gesellschaftsverträge, Testamente und Erbverträge, Eheverträge, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge, Schenkungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und vieles mehr. Höchstes Ziel ist es zu jeder Zeit, ausgewogene und damit langfristig streitvermeidende Regelungen zu erarbeiten.

Immobilienrecht

Ein großer Schwerpunkt unserer Arbeit stellt das Immobilienrecht dar. Planen Sie, ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen? Möchten Sie Ihr Grundstück mit einer Hypothek bzw. Grundschuld belasten oder ein Recht im Grundbuch löschen?

Das Gesetz sieht aufgrund der Komplexität und Tragweite derartiger Rechtsgeschäfte vor, dass ihre Wirksamkeit von einer notariellen Beurkundung abhängig ist. Hierfür stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, entwerfen den Vertrag nach Ihren Wünschen, beurkunden Ihn und betreuen Sie auch bei den nachfolgenden Transaktionen gegenüber Behörden und Banken.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Planen Sie, ein Unternehmen zu gründen? In diesem Falle ist es wichtig, sich bereits zuvor umfassende Gedanken über die Wahl der Rechtsform, etwaigen Haftungsfragen und vieles mehr zu machen. Wir besprechen die geplanten Schritte gerne mit Ihnen, entwerfen für Sie die Verträge und veranlassen die Anmeldung zum Handelsregister. Auch für Anteilsübertragungen, Satzungsänderungen, Unternehmenskäufe, Umwandlungsvorgänge, die Aufnahme weiterer Gesellschafter und die Beratung bei Unternehmensnachfolgen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Familienrecht

Im Bereich der Eheschließungen, Adoptionen und Scheidungen gibt es viel zu regeln. Neben den Scheidungsvereinbarungen bedürfen insbesondere auch die Ehe- und Partnerschaftsverträge der eingehenden Beratung, um die Wünsche der Partner verbindlich für die Zukunft regeln zu können. Anders als es vor wenigen Jahrzehnten der Fall war, werden derartige Verträge immer häufiger genutzt, um einen Grundstein für die gemeinsame Zukunft zu legen. So kann es durchaus sinnvoll sein, den gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, um die Rechtslage an die konkreten Bedürfnissen Ihrer eigenen Lebensverhältnisse anzupassen. Kommen Sie vorbei, wir unterstützen Sie gerne bei diesen wichtigen Entscheidungen.

Erbrecht

Nicht selten kommt es nach dem Tod zum langwierigen und unangenehmen Streit unter den Hinterbliebenen. Um dies zu vermeiden, ist ein wirksames, inhaltlich eindeutiges Testament unerlässlich. Wir beraten Sie gerne, wie man solche zukünftigen Rechtsstreitigkeiten vermeiden kann, zeigen Ihnen inhaltliche Alternativen auf und helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher in einem Testament zu formulieren.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Manchmal geht es leider schneller als man denkt. Wird man aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit plötzlich handlungsunfähig, sind Familienmitglieder nicht automatisch befugt, rechtlich wirksame Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund sollte man vorbereitet sein und bereits zuvor Vollmachten und Patientenverfügungen für den Ernstfall verfassen. Als Notar sind wir für genau solche Fälle der Vorsorge spezialisiert und helfen Ihnen gern bei der Formulierung Ihrer Wünsche. Wir nennen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und entwerfen Urkunden, mit denen Sie und Ihre Vertrauten im Rahmen des rechtlich Möglichen in Form von General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen tätig werden können. Auch wenn nicht für alle dieser Formen eine notarielle Form vorgeschrieben ist, ist eine professionelle Beratung durchaus sinnvoll und führt noch dazu im Falle einer Streitigkeit zu einer besseren Gültigkeitsgewähr.

Vergütung

Die Vergütung als Notar richtet sich nach dem GNotKG und ist gesetzlich zwingend für alle Notare in gleicher Höhe zu berechnen.