Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Schnell ist man unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt.

Was viele Unfallgeschädigte nicht wissen: Die erforderlichen Rechtsanwaltskosten stellen einen erstattungsfähigen Schaden dar, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen ist. Auch ohne Rechtsschutzversicherung brauchen sie sich daher keine Gedanken hinsichtlich
der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren machen.

Ohne das juristische Know-how lassen sich viele Unfallgeschädigte vorschnell mit (zu geringen) Schadensersatzleistungen abspeisen; dies betrifft insbesondere darlegungsintensive Schadenspositionen wie das Schmerzensgeld oder den sog. Haushaltsführungsschaden.

Wir übernehmen für sie (nahezu) die komplette Schadensabwicklung um eine angemessen Entschädigung zu erstreiten. Neben den Reparaturkosten bzw. dem Wiederbeschaffungswert, geht es um die Erstattung der Mietwagenkosten bzw. alternativ einer Nutzungsausfallentschädigung.

Der merkantile Minderwert, Kosten des Sachverständigengutachtens, Abschlepp- und Standkosten, sowie etliche weitere Schadenspositionen stellen einen erstattungsfähigen Schaden dar, der aktiv geltend gemacht werden sollte.